Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nexha für Leistungen im Bereich Prozessautomatisierung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen Servicebedingungen, Auftragsbestätigungen und individuelle Vereinbarungen. Sie regeln die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Nexha und seinen gewerblichen Auftraggebern für Automatisierungsleistungen im Bereich von Geschäftsprozessen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

1. Leistungsgegenstand und Geltungsbereich

Nexha erbringt Beratungs-, Konzeption-, Integrations-, Betriebs- und Supportleistungen für Prozessautomatisierung. Dazu zählen unter anderem Audits, Programm-Reviews, Workshops sowie Trainings. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die einmalig oder fortlaufend, remote oder vor Ort erbracht werden.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an professionelle Kunden, die im Rahmen ihrer beruflichen bzw. geschäftlichen Tätigkeit handeln (z. B. KMU, Konzerne, öffentliche Einrichtungen). Themen rund um den Betrieb der Website (Inhalte, Cookies, Besucherdaten) sind in separaten Dokumenten geregelt, insbesondere in der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie.

2. Angebote, Kostenvoranschläge und Beauftragung

Jede Leistung von Nexha basiert auf einem Angebot, Kostenvoranschlag, einer Auftragsbestätigung oder einem Vertrag. Darin werden u. a. Leistungsumfang, Arbeitsannahmen, zentrale Deliverables, Laufzeit, wirtschaftliche Konditionen sowie — sofern relevant — Prüfpunkte und Meilensteine beschrieben.

Schriftliche Angebote enthalten eine Gültigkeitsfrist. Ist keine Frist angegeben, gilt das Angebot für 30 Tage ab Ausstellungsdatum. Die Beauftragung kann durch Unterschrift, Purchase Order, schriftliche Zusage oder — in bestimmten Fällen — durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden erfolgen. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen eines neuen Angebots bzw. eines Nachtrags mit Darstellung der Auswirkungen auf Timeline und Vergütung.

Im Fall von Widersprüchen zwischen einem unterzeichneten Angebot/Vertrag und diesen AGB gelten die individuellen Dokumente vorrangig, soweit sie ausdrücklich abweichen — vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben.

3. Mitwirkung, Informationsbereitstellung und Anpassungen

Automatisierungsprojekte erfordern aktive Mitwirkung beider Seiten. Der Kunde stellt notwendige Informationen rechtzeitig bereit, benennt fachkundige und erreichbare Ansprechpartner und trifft erforderliche Entscheidungen, damit die Arbeiten planmäßig voranschreiten können.

Ändern sich relevante Rahmenbedingungen (z. B. Organisation, regulatorische Anforderungen, Systemlandschaft oder Vorfälle), stimmen die Parteien Prioritäten und Umfang neu ab und passen bei Bedarf auch die wirtschaftlichen Konditionen an.

Zeitangaben in Angeboten oder Projektplänen sind grundsätzlich als realistische Richtwerte zu verstehen, insbesondere wenn Abhängigkeiten zu externen Faktoren bestehen (z. B. Verfügbarkeit von Kundenteams, Drittfreigaben, Bereitstellung von Umgebungen oder Tools).

4. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an Methoden, Frameworks, Modellen, Dokumentationen, Skripten, Konnektoren, Softwarebausteinen, Prototypen, Inhalten und Materialien, die im Rahmen der Leistungserbringung erstellt oder genutzt werden, bei Nexha — einschließlich allgemein nutzbarer Weiterentwicklungen.

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer und im vertraglich festgelegten Umfang ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht an den Deliverables, soweit diese für den Betrieb der implementierten Automatisierungen erforderlich sind, ausschließlich für interne Zwecke.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Inhalte nicht über das für interne Zwecke notwendige Maß hinaus zu vervielfältigen, weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen, sofern keine schriftliche Zustimmung von Nexha oder zwingende gesetzliche Regelungen bestehen.

5. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Nexha für direkte Schäden aus einer nachgewiesenen Vertragsverletzung auf die vom Kunden tatsächlich gezahlte Vergütung für die betroffene Leistung begrenzt — für den in den besonderen Bedingungen genannten Zeitraum (z. B. die letzten zwölf Monate).

Nexha haftet nicht für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Umsatzausfall, Datenverlust, Reputationsschäden oder Folgeschäden). Für Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern bzw. Drittsystemen haftet Nexha nicht, sofern kein nachweisbares Fehlverhalten bei Auswahl oder Aufsicht vorliegt. Keine Regelung dieser AGB bezweckt den Ausschluss einer Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden darf.

6. Laufzeit, Aussetzung und Beendigung

Laufzeit und Umfang der Verpflichtungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der Bestellung. Einige Leistungen sind einmalig, andere als fortlaufende Services ausgestaltet (z. B. Betriebsmanagement, Support-Pakete).

Bei wesentlichen Pflichtverletzungen kann die jeweils andere Partei nach erfolgloser Abmahnung die Leistungen aussetzen oder den Vertrag nach den vereinbarten Modalitäten kündigen. Eine Kündigung befreit den Kunden nicht von der Zahlung bereits erbrachter Leistungen oder fälliger Entgelte für begonnene Abrechnungszeiträume, sofern nichts anderes vereinbart ist. Regelungen zu Übergabe, Wissenstransfer sowie Rückgabe oder Löschung von Daten werden im Vertrag festgelegt oder zwischen den Parteien vereinbart.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsbeziehungen zwischen Nexha und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften, soweit nicht zwingende Regelungen entgegenstehen.

Im Streitfall bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Kommt innerhalb angemessener Frist keine Einigung zustande, ist — soweit rechtlich zulässig — ausschließlich das zuständige Gericht in Berlin anzurufen, sofern zwingende Vorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Diese Fassung der AGB dient der allgemeinen Information. Sie kann durch die im Einzelfall unterzeichneten Vertragsdokumente ergänzt, konkretisiert oder angepasst werden. Es wird empfohlen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Unterzeichnung gültigen Versionen zu archivieren und bei Unklarheiten unabhängigen Rechtsrat einzuholen.